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Gebäude-Pass BMBAU
Der Gebäude-Pass hält sich in wesentlichen Punkten an die Anforderungen nach der Bauprodukten-Richtlinie der europäischen Gemeinschaft.
Diese umfassen- Standsicherheit
- baulichen Brandschutz
- Gesundheit, Hygiene, Umweltschutz
- Nutzungssicherheit
- baulichen Schallschutz
- Wärmeschutz- und Energieeinsparung
Es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle diese Anforderungen für Nutzer, Käufer oder Mieter von gleichem Interesse sind. Außerdem leidet der daraus entstandene Gebäude-Pass unter dem Problem, dass bestimmte für sich allein stehende Bereiche miteinander im selben Punkt abgehandelt werden, so z.B. Gesundheitsschutz und Mit Beginn der staatlichen Umweltpolitik ca. 1970 geprägter Begriff für Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und damit der Lebensgrundlagen von Organismen einschließlich des Menschen, wobei bedingt durch die anthropozentrische Sichtweise die Eigenrechte der Natur zu wenig Berücksichtigung finden. Umweltschutz, oder "werterhaltende Maßnahmen" und "Betriebskosten", während letztlich eher baurechtliche Bereiche wie der Aufsehenerregende Gebäude- sowie Tunnelbrände in den Alpen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Wie aktuell am 25. Oktober 2001 im Schweizer Gotthard-Straßentunnel, bei dem zwei Lastwagen kollidierten, in Flammen aufgingen und mindestens zehn Menschen starben.Brandschutz einen eigenen Unterpunkt innerhalb des Gebäude-Passes darstellen.
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Stichwortvorschlag: Qualität
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